Holen Sie sich Ihre kostenlose Verkäufererlaubnis ein

Bei der Eröffnung einer Online-Boutique im Jahr 2024 sind viele wichtige Schritte zu unternehmen. Es ist leicht, sich für den Kauf von Lagerbeständen zu begeistern oder einen sechsstelligen Betrag zu verdienen, aber nichts davon geschieht, ohne zunächst sicherzustellen, dass Sie ein seriöses Unternehmen sind. Und ein wichtiger Schritt in diesem Prozess ist die richtige Großhandelslizenz für den Betrieb Ihrer Online-Boutique!

Was ist eine Verkäufergenehmigung?
Je nachdem, in welchem ​​Bundesstaat Sie leben, wird eine Großhandelslizenz möglicherweise als Verkäufergenehmigung, Umsatzsteuergenehmigung oder Verkaufs- und Nutzungssteuergenehmigung bezeichnet.

Eine Verkäufergenehmigung ist eine landesspezifische Lizenz, die es Geschäftsinhabern ermöglicht , Waren zu Großhandelspreisen direkt von Großhändlern und Herstellern zu kaufen, ohne Umsatzsteuer auf die Waren zahlen zu müssen.

Sobald Sie mit dem Verkauf an Kunden beginnen, die in Ihrem Bundesstaat leben, müssen Sie auf die Waren, die diese in Ihrer Boutique kaufen, Umsatzsteuer erheben. Und dann überweisen (erstatten) Sie die Steuer, die Sie Ihren Kunden in Rechnung gestellt haben, an Ihre Landesregierung, wenn Sie Ihre Gewerbesteuererklärung einreichen. Im Wesentlichen erheben Sie also Steuern für Ihren Staat.

        Warum Sie eine Verkäufergenehmigung benötigen, um Ihre Online-Boutique zu eröffnen
        Sie sollten eine Verkäufererlaubnis einholen, bevor Sie Inventar für Ihre Boutique kaufen, da die meisten Verkäufer und Hersteller den Nachweis einer Verkäufererlaubnis verlangen . Darüber hinaus muss je nach Anbieter oder Hersteller möglicherweise ein zusätzlicher Antragsprozess abgeschlossen werden, bevor Sie die Waren ansehen oder kaufen können.

        Wenn Ihr Bundesstaat außerdem verlangt, dass Ihre Boutique über eine aktive Verkäufererlaubnis verfügt, ist Ihre Boutique gesetzlich dazu verpflichtet, eine solche zu besitzen. Niemand möchte mit seiner Landesregierung Ärger bekommen, weil sie (1) keine Umsatzsteuer erhebt, wenn sie sollte, oder (2) Umsatzsteuer erhebt und sie nicht abführt, wenn sie sollte.

          Was Sie benötigen, um eine Verkäufergenehmigung zu erhalten
          Bevor Sie Ihre Verkäufergenehmigung oder Umsatzsteuerlizenz beantragen, müssen Sie über ein gesetzlich eingetragenes Unternehmen verfügen. Das bedeutet, einen Firmennamen und eine Rechtsform zu haben. Dies kann ein Einzelunternehmen, eine LLC , eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft sein.

          Sobald Sie Ihr Unternehmen rechtsgültig registriert haben, benötigen Sie Ihre bundesstaatliche Arbeitgeberidentifikationsnummer ( EIN) . Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine Sozialversicherungsnummer für Ihr Unternehmen, die bei der Beantragung Ihrer Verkäufergenehmigung und für andere Steuerzwecke verwendet wird.

          Mit Ihrer LLC und EIN können Sie ein Geschäftsbankkonto beantragen. Von diesem Betrag überweisen Sie die eingenommene Umsatzsteuer oder erstatten sie zurück. Denken Sie daran , dass Sie Ihre Verkäufergenehmigung nur mit Ihrer LLC und EIN erhalten können, aber letztendlich benötigen Sie ein Geschäftsbankkonto.

          So erhalten Sie Ihre kostenlose Verkäufererlaubnis
          Am meisten Bundesstaaten verlangen, dass Einzelhandels- und E-Commerce-Unternehmen eine Verkäufergenehmigung einholen. In einigen Bundesstaaten sind jedoch bestimmte Artikel wie Lebensmittel oder Kleidung davon ausgenommen.

          Derzeit gibt es fünf Staaten, die keine Verkäufergenehmigung erfordern:

          • Alaska
          • Delaware
          • Montana
          • New Hampshire
          • Oregon

          Wenn Sie nicht in einem der fünf oben aufgeführten Bundesstaaten leben, können Sie Ihre kostenlose Verkäufergenehmigung über das Ministerium für Steuer- und Gebührenverwaltung Ihres Bundesstaats erhalten oder auf den Link unten klicken und nach unten zu „Übersicht nach Bundesstaat“ scrollen, um sich direkt zu bewerben!

          Beantragen Sie die staatliche Genehmigung Ihres Verkäufers 👈🏼